Vertragliche Regelung bei Pflege
Die 24-Stunden-Betreuung ist eine Möglichkeit der qualitativen Betreuung in den eigenen vier Wänden. Unternehmen mit dem Gewerbe „Organisation von Personenbetreuung“ fertigen bei gegenseitigem Interesse einen Vermittlungsvertrag mit der betreuungsbedürftigen Person an. Laut Standesregeln müssen vor Abschluss des Vertrages der Betreuungsbedarf und die Betreuungssituation erhoben und nach Vermittlung der 24-Stunden-Betreuung die Leistungen laufend dokumentiert werden. Es gibt gesetzlich festgelegte Mindestinhalte für den Vertrag, unter anderem eine transparente Darstellung des Angebots, die Fälligkeit und die Höhe des Preises, Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses und Angabe eines Ansprechpartners des Unternehmens. Wir vom Team Eichmann beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich über alle Details.