Die 7 Pflegestufen

Förderungen und Pflegegeld machen 24-Stunden-Betreuung für jeden Menschen leistbar. In Österreich gibt es 7 Pflegegeldstufen, deren Einteilung nach dem monatlichen Pflegebedarf (von 65 bis zu mehr als 180 Stunden) erfolgt. Der Bedarf wird im Rahmen einer Begutachtung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin oder Pflegefachkraft bestimmt. Danach wird das Pflegegeld festgelegt, das zwölf Mal pro Jahr monatlich im Nachhinein, ohne Abzug von Lohnsteuer oder Krankenversicherungsbeitrag, ausbezahlt wird.

  • Pflegegeld Stufe 1: Mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat (192,00 Euro/Monat)*
  • Pflegegeld Stufe 2: Mehr als 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat (354,00 Euro)*
  • Pflegegeld Stufe 3: Mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat (561,60 Euro)*
  • Pflegegeld Stufe 4: Mehr als 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat (827,10 Euro)*
  • Pflegegeld Stufe 5: Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat mit einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand (1.123,30 Euro)*
  • Pflegegeld Stufe 6: Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist (1.569,00 Euro)*
  • Pflegegeld Stufe 7: Mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu bewertender Zustand vorliegt (2.061,80 Euro)*

Ein Kostenbeispiel mit aktuellen Zahlen finden Sie hier.

*Quelle: Bundeskanzleramt, April 2018