AGB

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Team Eichmann, Waltraud Eichmann, mit Sitz in 9500 Villach, Widmanngasse 43, und des Vertragspartners im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus der Vermittlung von selbständigen PersonenbetreuerInnen.

2. 24-Stunden-Betreuung
Gegenstand ist die Vermittlung von selbstständigen PersonenbetreuerInnen an einen Privathaushalt. Die Vermittlung erfolgt seitens der Firma Team Eichmann, Waltraud Eichmann, nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

3. Vertragsmuster
Ein Vertragsmuster zwischen AuftraggeberIn und Team Eichmann, Waltraud Eichmann, wird zur Verfügung gestellt, für dessen Inhalt keinerlei Haftung übernommen wird. Der/Die AuftraggeberIn erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er/sie selbst die Turnuszeiten und die Arbeitszeiten (inkl. Ruhezeiten) direkt mit der Betreuungsperson vereinbart.

4. Vertragsbeginn – Kündigung
Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen (Datum des Poststempels ist entscheidend) mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.
Dieser Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes aufgelöst werden:

  • bei tätlichen Angriffen der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen
  • bei Verletzung der Intimsphäre bzw. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen
  • wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde
  • wenn der/die AuftraggeberIn oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist
  • wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst
  • Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen die/den AuftraggeberIn oder die zu betreuende Person
  • mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder der/des AuftraggeberIn.

5. Entgelt
Für die in Punkt 6 und 7 dieses Vertrages genannten Leistungen wird eine einmalige Vermittlungsgebühr sowie eine laufende Qualitätssicherungs- und Betreuungsgebühr vereinbart. Diese Beträge sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das Konto der Auftragnehmerin, lautend auf Team Eichmann, Waltraud Eichmann, zur Bezahlung zu bringen, widrigenfalls ist das Team Eichmann, Waltraud Eichmann, zur Leistungsverweigerung berechtigt.

6. Auswahl der Betreuungskraft
Das Team Eichmann sucht unter Berücksichtigung der Anforderungen laut Bedarfsanalyse eine geeignete Betreuungsperson aus. Der/die AuftraggeberIn nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistung der Personenbetreuung von einer oder mehreren verschiedenen Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt er/sie sich ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Der/die AuftraggeberIn hat innerhalb einer Woche ab Aufnahme der Tätigkeit der Betreuungsperson das Recht, Einwände gegen die Betreuungsperson zu erheben und diese schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen. In der Folge wird eine neue Ersatzbetreuung ausgewählt und und vermittelt. Ein weiteres Widerspruchsrecht besteht seitens der/des AuftragsgeberIn nicht.
Das Team Eichmann ist verpflichtet, vor Unterfertigung dieses Vertrags ein Erstgespräch durchführen und die/den AuftraggeberIn umfassend über die Rahmenbedingungen der Personenbetreuung, gesetzlicher Grundlagen und mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären.

7. Qualitätssicherung
Das Team Eichmann ist verpflichtet regelmäßige Kontrollen ab der Einführung der ersten selbständigen Personenbetreuung in den Haushalt der zu betreuenden Person zu erfolgen hat, durchzuführen. Über diese Besuche müssen entsprechende Aufzeichnungen geführt werden und mit der zu betreuenden Person bzw. deren gesetzliche/n VertreterIn besprochen werden. Sind Veränderungen notwendig, müssen diese im Einvernehmen gesetzt werden.

8. Haftung
Das Team Eichmann, Waltraud Eichmann, übernimmt die Haftung, dass die selbständigen PersonenbetreuerInnen eine gültigen Gewerbeschein für das Gewerbe der Personenbetreuung besitzen sowie sämtliche Abgaben der Betreuungskräfte fristgerecht abgeführt werden. Es besteht kein Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem selbständigen Personenbetreuer. Das Team Eichmann übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten der selbständigen Personenbetreuer.

9. Datenschutz

Ich Waltraud Eichmann – Team Eichmann erkläre, dass ich und alle von mir mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen, vor Aufnahme der Tätigkeiten, zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne der aktuell in Österreich geltenden Datenschutzgrundverordnung verpflichtet zu haben. Insbesondere bleibt die Verschiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeiten und Ausscheiden beim Team Eichmann aufrecht.

Das Unternehmen Waltraud Eichmann – Team Eichmannerklärt, dass es geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der aktuell in Österreich geltenden Datenschutzgrundverordnung ergriffen hat, um ein dem Risiko angepasstes Schutzniveau zu gewährleisten, dass Daten nicht ordnungswidrig verwendet oder Dritten zugänglich werden.

10. Sonstiges
Zur Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten sind die Vertragsparteien verpflichtet. Der/die AuftraggeberIn erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung durch das Team Eichmann übermittelt werden dürfen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dem vereinbarten Schrifterfordernis.
Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird sie durch eine gültige und wirksame Vereinbarung ersetzt, die am ehesten dem wirtschaftlichen Zweck der Vertragspartner entspricht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Villach. Es gilt österreichisches Recht.

Villach, am 1.12.2015